Integration Künstlerischer Therapien in das Gesundheitswesen
Der BTD beteiligt sich seit langem an der Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien (BAG KT.).
Diese setzt sich aus zehn Mitgliedsverbänden zusammen, die Berufsverbände und Fachgesellschaften für Künstlerische Therapien sind.
Der BTD setzt auf Vernetzung
Der BTD beteiligt sich aktiv an Vorstandstreffen, Aktionen und Arbeitsgruppen der BAG KT.
Im Juni 2026 fand ein parlamentarischer Abend statt - hier die Pressemitteilung dazu:
Musik-, Tanz-, Kunst- und Theatertherapie - parlamentarischer Abend
Gesundheitspolitikerin Dr. Tanja Machalet fordert ambulante Erstattung für Künstlerische Therapien.Berlin, im Juni 2026. Die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Bundestag, Dr. Tanja Machalet, will sich für die ambulante Vergütung von Künstlerischen Therapien einsetzen. Gleichzeitig soll das Berufsbild Künstlerische Therapie durch ein Berufsgesetz geregelt werden. „Es geht dabei um die Patientensicherheit, die durch verbindliche Qualifikationsanforderungen an die Therapierenden gewährleistet werden soll“, sagte Machalet auf einem Parlamentarischen Abend, der am vergangenen Dienstag in Berlin mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien (BAG KT) stattfand. „Es geht aber auch um einen schrittweisen Weg in die Regelversorgung“, so die SPD-Gesundheitspolitikerin.
Zu den Künstlerischen Therapien zählen Kunst-, Musik-, Tanz- und Theatertherapie. Sie stellen Formen der Psychotherapie dar, bei denen der nonverbale Ausdruck im Mittelpunkt steht. Zwar erstatten die gesetzlichen Krankenkassen derzeit Musik- und Tanztherapie als stationäre Leistungen – nicht aber im ambulanten Bereich, der nur von Selbstzahlenden in Anspruch genommen werden kann. „Das benachteiligt vulnerable Gruppen, die auf diese Therapieformen dringend angewiesen sind“, sagte Professor Dr. Lutz Neugebauer, Vorsitzender der Deutschen Musiktherapeutischen Gesellschaft (DMtG), die zur BAG KT gehört.
Wenn Sprache an ihre Grenze stößt
Zu den verletzlichen Gruppen zählen unter anderem demente Personen, geflüchtete Kinder, (kriegs)traumatisierte Menschen, Frühchen, Kinder mit geistigen Einschränkungen oder Erkrankungen aus dem Autismus-Spektrum. „In diesen Fällen, in denen sprachgebundene Verfahren leicht an ihre Grenzen stoßen, können Künstlerische Therapien wichtige Prozesse anstoßen und Leiden lindern“, so Neugebauer. „Sie finden einen Zugang zu Menschen, die nicht verbalisieren können, wie es ihnen geht.“
Allerdings fehlt in Deutschland bislang ein gesetzlicher Schutz für das Berufsbild der Künstlerischen Therapien. Zwar hat die BAG KT in Expertensymposien Qualifikationsanforderungen und Studieninhalte erarbeitet und Zertifizierungen entwickelt, damit Qualitätsstandards nach außen sichtbar gemacht werden können. „Doch es fehlen verbindliche Regelungen für die Berufsausübung“, sagte Neugebauer. „Letzten Endes ist für Patientinnen und Patienten nicht erkennbar, wer ein Studium oder eine mehrjährige Ausbildung absolviert hat – und wer nicht.“ Die erarbeiteten Standards müssten nun in ein Berufsgesetz überführt und eine ambulante Regelversorgung ermöglicht werden. Zur Aufnahme in die Regelversorgung bedarf es einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
Allerdings fehlt in Deutschland bislang ein gesetzlicher Schutz für das Berufsbild der Künstlerischen Therapien. Zwar hat die BAG KT in Expertensymposien Qualifikationsanforderungen und Studieninhalte erarbeitet und Zertifizierungen entwickelt, damit Qualitätsstandards nach außen sichtbar gemacht werden können. „Doch es fehlen verbindliche Regelungen für die Berufsausübung“, sagte Neugebauer. „Letzten Endes ist für Patientinnen und Patienten nicht erkennbar, wer ein Studium oder eine mehrjährige Ausbildung absolviert hat – und wer nicht.“ Die erarbeiteten Standards müssten nun in ein Berufsgesetz überführt und eine ambulante Regelversorgung ermöglicht werden. Zur Aufnahme in die Regelversorgung bedarf es einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
Das Gespräch suchen und „dicke Bretter bohren“
Tanja Machalet will nun zunächst Mitstreiterinnen und Mitstreiter im Parlament suchen und dann auf den G-BA zugehen. „Am Ende könnte ein gesetzlicher Prüfauftrag oder ein Anstoß aus dem Gesundheitsministerium stehen“, so Machalet. Für den Weg in die ambulante Versorgung müsse man allerdings „dicke Bretter“ bohren, betonte die Gesundheitspolitikerin, die selbst im Chor singt. „Ich bin fest davon überzeugt, dass Künstlerische Therapien der Prävention dienen und gesundheitliche Folgekosten ersparen können.“Die BAG KT vertritt bundesweit über 5000 Künstlerische Therapeut*innen. Der Parlamentarische Abend unter Schirmherrschaft von Tanja Machalet fand am 9. Juni 2026 in Berlin statt.
Kontakt für Rückfragen:
Kerstin UllrichPressestelle Deutsche Musiktherapeutische Gesellschaft
Telefon: +49 711 8931 641
ullrich@medizinkommunikation.org
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